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Urteil des Oberlandgerichtes in Brescia (Norditalien) vom 10.12.2009 |
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Das Oberlandesgericht in Brescia (Norditalien) hat durch ein nun rechtskräftiges Urteil einen ursächlichen Zusammenhang bestätigt:
„Der Gehirntumor eines Angestellten der INAIL (Istituto Nazionale per l"Assicurazione contro gli Infortuni sul Lavoro, Öffentlicher Träger der Pflichtversicherung) ist auf sein geschäftlich bedingtes stundenlanges Telefonieren mit Handy und Schnurlostelefon zurückzuführen. Das Urteil ist auch deshalb bahnbrechend, weil die Richter industriefinanzierte Gutachten als nicht glaubwürdig ausschlossen und sich nur auf industrieunabhängige stützten.
Das Urteil ermöglicht nun den Beschäftigten in Italien, am Arbeitsplatz schnurgebundene Telefone zu verlangen bzw. den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass er bei angeordneter Handynutzung voll haftbar für Folgeschäden ist. …“
Hier finden Sie die komplette Urteilsschrift (deutsche Übersetzung)
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